Diese Stelle kümmert sich um die in wirtschaftlicher Not Lebenden, indem es den Bedürftigen ihren Lebensunterhalt garantiert, und bietet eingehende Beratung im Zusammenhang mit der Untersuchung der Angelegenheit. Schlägt Beschäftigungsprogramme als Form der beruflichen Wiedereingliederung vor.
Die kommunale AHV/IV/EO Zweigstelle
Erledigt alle Aufgaben im Zusammenhang mit der eidgenössischen und kantonalen AHV-Gesetzgebung und dem kantonalen Gesetz über die Familienzulagen. Sie kümmert sich um die Basiskontrolle des Krankenversicherungsschutzes in Bezug auf die obligatorische Grundversicherung.